Informationen
Schimmelbildung in der Wohnung
Mieter kürzt die Miete und behauptet der Vermieter ist Schuld
Muss das sein?
Weisen Sie Ihrem Mieter falsches Lüftungs- und Heizverhalten nach!
Die Firma energieGEWINNER installiert bei Ihrem Mieter hochwertige, nicht
manipulierbare Messgeräte, welche genaue und gerichtsverwertbare Daten über das
Lüftungs- und Heizverhalten des Mieters aufzeichnen.
Das Szenario ist bekannt:
Der Mieter reklamiert Schimmelbildung in der Wohnung, kürzt im schlimmsten Fall
die Miete und fordert Sie zur Sanierung auf, obwohl Sie wissen, dass die
Schimmelbildung durch mangelnde Lüftung und falschem Heizverhalten entstanden
ist. Lange prozessuale Auseinandersetzungen sind die Folge.
Hier schafft die Firma energieGEWINNER Abhilfe:
Wir installieren in den Räumen Ihrer Mieter für 2-4 Wochen spezielle
Messgeräte, welche zuverlässig Aufschluss über etwaiges Fehlverhalten im Lüften
oder Heizen nachweisen. Der Einbau der Geräte erfolgt temporär und benötigt
keinerlei Festinstallationen. Häufig stellt sich nach 2-4 Wochen heraus, dass
der Mieter seiner Pflicht, einer ordnungsgemäßen Lüftung seiner Wohnung nicht
nachkommt. Zwar versuchen viele Mieter am Anfang der Messung ihr Lüftungsverhalten zu ändern, jedoch zeigt die Erfahrung, dass schnell wieder in
das alte Muster zurück gefallen wird. In diesem Fall trägt der Mieter im vollen
Umfang die Kosten einer eventuellen Sanierung und ist auch zur Zahlung der
Miete ohne Abzüge verpflichtet.
Für schon ab € 199,- zzgl. MwSt. ist eine Messung inklusive Diagramm
durchführbar und kann Sie vor hohen Sanierungskosten sowie Mietausfällen
schützen.
Mit einem professionellen Sachverständigengutachten über das Ergebnis der Messung
haben Sie zudem im Streitfall vor Gericht gute Karten.
Für weitere Informationen steht Ihnen unser Team gerne zur Verfügung.
Energiepass - Kostenverursacher oder Chance für Mehrwert?
Der von der Regierung geforderte Energiepass wird von vielen Wohnungsgesellschaften und Vermietern als lästige Pflicht angesehen. Die Firma energieGEWINNER zeigt Ihnen, wie Sie aus dieser Pflicht eine Kür machen und Ihrem Wohnungsmanagement Kosten spart, Prestige steigert sowie zu einem Gewinn für Sie wird.
Um nachhaltige Wohnwirtschaft zu betreiben, ist heutzutage unablässig, die Energiekosten auf ein Minimum zu reduzieren. energieGEWINNER ist für diese Aufgaben Ihr idealer Partner. Als einer der wenigen Firmen Deutschlands hat energieGEWINNER ein umfassendes Angebot für Energiepässe nach der aktuellen Energieeinsparverordnung, Wasserschadensanierung, Langzeitmessungen mit Datenloggern, Thermografie, Sachverständigengutachten, Sanierungskonzepte, Bautrocknung, Schimmelanalyse, -erkennung und – beseitigung und vielem mehr...
Kehren Sie den Aufwand des Energiepasses zu Ihrem Vorteil um und nutzen Sie den Energiepass für Ihre Werbung: Immer mehr Mieter wollen neben geringen Kosten auch ökologisch vernünftig wohnen. Werben Sie mit dem Umweltgedanken für Ihre Mietobjekte. Zeigen Sie Ihren potentiellen Mietern, dass Sie führend auf dem Energiesektor sind. Dieses kann der einfache Bedarfsausweis nicht leisten. Zusätzlich vermeiden Sie Schimmelbildung, sowie Gebäudeschäden und deren kostenintensive Beseitigung. Durch effiziente und komplexe Analyse, welche dem Energiepass zugrunde liegt, erkennen Sie frühzeitig Schwachstellen in Ihren Objekten und vermeiden schon vor der Entstehung Schäden an Ihren Gebäuden.
Steigern Sie den Wert Ihrer Immobilien, in dem Sie maßgeschneiderte und kostenangepasste Sanierungen fachgerecht und auf den Punkt durchführen. Der Energiepass ist das ideale Werkzeug, um ineffiziente und unnötige Maßnahmen zu vermeiden.
Der Energieausweis in Verbindung mit einer Gebäudeanalyse - preiswerter als Sie denken!
Vereinbaren Sie noch heute einen unverbindlichen Beratungstermin. Gerne informieren wir Sie auch per Telefon unter: 05341 1894758 oder mit Absprache einen Termin direkt an Ihrer Immobilie.
Gebäudeenergieausweise nach EnEV 2007
Wann müssen Energieausweise ausgestellt werden?
Energieausweise müssen ausgestellt werden, wenn Gebäude oder Gebäudeteile (Wohnungen, Nutzeinheiten, Eigentumswohnungen) neu gebaut, verkauft, verpachtet oder vermietet oder geleast werden. Auf Nachfrage ist potentiellen Käufern oder Mietern ein Energieausweis und die Modernisierungsempfehlung vorzulegen. Für kleine Gebäude mit weniger als 50 m2 Nutzfläche und für denkmalgeschützte Gebäude müssen keine Energieausweise ausgestellt werden. Findet in einem Gebäude kein Nutzerwechsel statt und ergeben sich auch keine anderen Gründe, die zur Ausstellung verpflichten, besteht kein gesetzlicher Zwang, einen Energieausweis auszustellen. Die Ausstellung von freiwilligen Energieausweisen, z.B. zur Vorbereitung einer energetischen Modernisierung, ist jedoch möglich.
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